Ausländerrecht

Sie haben Probleme mit der Ausländerbehörde, wenn Sie z.B. Ihre Familie nach Deutschland holen wollen oder Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wollen. Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir sorgen u.a. für Sie in folgenden Fällen:

  • Aufenthaltserlaubnis
    (z. B. für Familiennachzug, Studium, Arbeit)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis),
  • Arbeitserlaubnis,
  • Einbürgerung, evtl. mit zwei Staatsangehörigkeiten,
  • Asylgewährung und Flüchtlingsanerkennung,
  • Duldung,
  • Ausweisung und Abschiebung,
  • Härtefallregelungen,
  • bei Ablehnung der Behörde: Wir klagen für Sie vor dem Verwaltungsgericht,
  • Scheidung mit Ausländerproblemen.
ra_20130007