Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG und dem Gegenstands- oder Streitwert.
Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung über eine Vergütung belaufen sich die Kosten einer Erstberatung bei Verbrauchern auf maximal 190 € und sind für eine weitergehende Beratung auf 250 € begrenzt (jeweils zzgl. Auslagen und MWSt). |